EU4Health Assoziationsabkommen mit der Republik Moldau

Am 7. Februar 2023 unterschrieben die Europäische Kommission und die Republik Moldau ein Assoziationsabkommen für EU4Health. Das Assoziationsabkommen tritt rückwirkend mit 1. Januar 2023 in Kraft

Im Rahmen dieses Assoziationsabkommens wird es der Republik Moldau ermöglicht von den Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten von EU4Health zu profitieren. Demnach ist es für Antragstellerinnen und Antragsteller aus Österreich möglich Projekte mit Partnereinrichtungen aus der Republik Moldau unter EU4Health einzureichen. Für weitere Informationen zu der Teilnahme an EU4Health sowie der Partnersuche besuchen Sie unsere FAQ Seite. Für die Republik Moldau gelten dieselben Bedingungen wie für die EU Mitgliedstaaten sowie die anderen assoziierten Drittländer Norwegen, Island und die Ukraine.

Das Assoziationsabkommen soll der Republik Moldau helfen sein Gesundheitssystem zu stärken um auf unmittelbare Bedürfnisse besser eingehen zu können und die langfristige Erholung von der COVID-19 Pandemie zu unterstützen. Die Republik Moldau ist im Zuge dessen dazu berechtigt bei Joint Actions teilzunehmen, insbesondere in den Bereichen Mental Health, Global Health, Non-Communicable Disases (NCDs), dem europäischen Netzwerk von Comprehensive Cancer Centres und dem European Health Data Space. Darüber hinaus haben fortan moldawische Stakeholder im Gesundheitsbereich die Möglichkeit sich für Fördermöglichkeiten über offene Ausschreibungen, beispielsweise im Bereich der Bekämpfung von grenzüberschreitenden Gefahren für die Gesundheitsversorgung oder der Verbesserung der mentalen Gesundheit von vulnerablen Gruppen zu bewerben.

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