Allgemeine Fragen

Inhaltsverzeichnis

Was ist EU4Health?

Das 4. EU-Aktionsprogramm für Gesundheit, EU4Health, stellt eine Antwort auf die Folgen der COVID-19-Pandemie und weitere aktuelle Herausforderungen im europäischen Gesundheitswesen dar. Darüber hinaus werden durch das Programm Maßnahmen zur Zugänglichkeit von Arzneimitteln, zur Krankheitsprävention (insbesondere im Hinblick auf Krebs), zur Förderung der digitalen Transformation von Gesundheitssystemen, und zur Stärkung der Resilienz europäischer Gesundheitssysteme sowie des Gesundheitspersonals gefördert.

Eine englischsprachige Übersicht der Ziele und Prioritäten des Programms finden Sie an diesem Link im EU4Health Fact Sheet der Europäischen Kommission.

Wer setzt EU4Health um?

Die Planung des Programms erfolgt durch die Europäische Kommission, die Generaldirektion für öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE), mit Input durch die Mitgliedsstaaten und Stakeholder, und wird umgesetzt durch die European Health and Digital Executive Agency (HaDEA). Aktuelle Budgets und Aktivitäten des Programms werden in jährlichen Arbeitsprogrammen (Annual Work Programme, AWP) konkretisiert.

Wie unterscheidet sich EU4Health von früheren EU-Gesundheitsprogrammen?

Seit 2003 unterstützen Gesundheitsprogramme der Europäischen Union Aktivitäten der Mitgliedstaaten und internationaler Organisationen im Gesundheitsbereich. Mit einem insgesamten Budget von rund 5,3 Mrd. EUR übersteigt EU4Health jedoch in seiner Ausstattung bisherige Gesundheitsprogramme um das Zehnfache, und ist auch thematisch breiter aufgestellt. Ein großes Augenmerk liegt ebenfalls auf intersektoralen Ansätzen für Gesundheit und Synergien mit anderen gesundheitsrelevanten Programmen.

Was unterscheidet EU4Health von anderen europäischen Förderprogrammen mit Gesundheitsbezug, zum Beispiel Horizon Europe?

Im Gegensatz zu den Horizon Förderprogrammen (unter Federführung der EU-Generaldirektion Forschung und Innovation, DG RTD) handelt es sich bei EU4Health nicht primär um ein Forschungs-Förderungsprogramm.

EU4Health ist ein Policy- und Implementierungs-orientiertes Programm, und soll vor allem dabei helfen, die innovative und effiziente Anwendung von Forschungsergebnissen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu unterstützen. In diesem Rahmen fördert EU4Health beispielsweise Projekte, die sich die Implementierung oder die Aufskalierung von evidenzbasierten Interventionen, oder auch den Transfer von bereits identifizierten Best Practice Ansätzen in verschiedene Länder und Settings zum Ziel setzen.

EU4Health hat dennoch vielfältige thematische Anknüpfungspunkte mit Horizon Europe und anderen gesundheitsrelevanten europäischen Programmen. In unserer Rubrik zu Synergien finden Sie Hinweise und Kurz-Informationen zu weiteren europäischen Programmen mit Gesundheitsbezug, sowie Verweise zu nationalen Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen für diese Programme.

Im Rahmen eines gesamteuropäischen Projektes zum Kapazitätsaufbau nationaler EU4Health Kontaktstellen, der Joint Action NFP4Health, hat die österreichische EU4Health Kontaktstelle gemeinsam mit dem Netzwerk der Horizon Europe Cluster Health Kontaktstellen, HNN 3.0, einen Fact Sheet zu Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Förderung unter den beiden Programmen entwickelt: Health funding in EU4Health and Horizon Europe: A FACT SHEET BY HNN 3.0 AND NFP4Health.

Welche Ziele verfolgt das Programm?

    Grafische Darstellung der im Text genannten Ziele des Programms, Bildrechte Europäische Kommission.

    Das Programm EU4Health verfolgt vier allgemeine Ziele, festgehalten in Artikel 3 der Regulation (EU) 2021/522, unter denen wiederum zehn spezifische Ziele gemäß Artikel 4 der zuvor genannten EU-Verordnung formuliert sind:

    1. Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Europäischen Union

    • Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
    • Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene

    2. Schutz der Menschen in der Union vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und Stärkung der Reaktionsfähigkeit der Gesundheitssysteme

    • Prävention, Vorsorge und rasche Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
    • Ergänzung der nationalen Lagerbestände mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
    • Einrichtung einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal

    3. Verbesserung der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten

    • Verfügbare und erschwingliche Arzneimittel, Medizinprodukte und krisenrelevante Produkte

    4. Stärkung der Gesundheitssysteme durch Verbesserung ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz

    • Verbesserte Nutzung von Gesundheitsdaten sowie digitalen Instrumenten und Diensten in Gesundheitssystemen
    • Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
    • Entwicklung und Implementierung von EU-Gesetzgebung und evidenzbasierter Entscheidungsfindung im Gesundheitsbereich
    • Abstimmung zwischen nationalen Gesundheitssystemen der Mitgliedstaaten

    Welche Aktivitäten unterstützt EU4Health?

     

    Grafische Darstellung der im Text genannten Aktionsstränge des Programms, Bildrechte Europäische Kommission.

    Die jährlichen Arbeitsprogramme unter EU4Health unterstützen Aktivitäten entlang von vier Aktionssträngen mit einem themenübergreifenden Fokus auf Krebs und einem sechsten Aktionsstrang für weitere vermischte Aktivitäten.

    1. Krisenvorsorge (Crisis preparedness)
      Umfasst unter anderem Aktivitäten zu grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren, länderübergreifende Koordination zu Reaktionen im Krisenfall und mehr.
    2. Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention (Health promotion & disease prevention)
      Umfasst unter anderem Aktivitäten im Bereich der Förderung von Gesundheitskompetenz und gesunder Lebensstile, Arbeit zu sozialen und kommerziellen Determinanten der Gesundheit und Chancengleichheit in der Gesundheit, und vielfältige andere Aktivitäten im Bereich der nicht-übertragbaren und übertragbaren Krankheiten.
    3. Gesundheitssysteme und Gesundheitspersonal (Health systems & healthcare workforce)
      Umfasst unter anderem Aktivitäten zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln und Medizinprodukten, dem zweckdienlichen Einsatz von Arzneiprodukten und Bekämpfung antimikrobieller Resistenzentwicklung (AMR), Innovation im Bereich medizinischer Geräte, Aktivitäten zur Unterstützung von Gesundheitspersonal und mehr.
    4. Digitale Transformation (Digital transformation)
      Umfasst Aktivitäten im Bereich der Digitalisierung von Gesundheitssystemen sowie im Bereich der primären und sekundären Nutzung von Gesundheitsdaten insbesondere auch im Kontext des European Health Data Space (EHDS).
    5. Horizontaler Aktionsstrang: Krebs (Cancer)
      Umfasst Aktivitäten im Bereich der Umsetzung von Europe's Beating Cancer Plan in der Verbesserung von Prävention, Früherkennung, Diagnose und Behandlung, sowie Lebensqualität von Patientinnen und Patienten und Überlebenden, von Krebserkrankungen.
    6. Weitere Aktivitäten

    Wie ist das Programm dotiert und wie werden die Mittel ausgegeben?

    Im Rahmen des Aktionsprogramms EU4Health investiert die EU über einen Zeitraum von sieben Jahren (2021-2027) rund 5,3 Mrd. EUR in die Bewältigung gesundheitspolitischer Herausforderungen. Dabei ist das Programm hinsichtlich seiner Gesamtausgaben an folgende Bedingungen geknüpft:

    • Mindestens 20% für Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention
    • Höchstens 12,5% für die Bevorratung krisenrelevanter Erzeugnisse auf Unionsebene
    • Höchstens 12,5% für die Unterstützung globaler Verpflichtungen und Gesundheitsinitiativen
    • Höchstens 8% für Verwaltungsausgaben

    Das Programm soll des Weiteren dazu beitragen, Klimaschutz durchgängig in der EU-Politik zu verankern und das allgemeine Ausgabenziel zu erreichen, dass mindestens 30 % des gesamten EU-Haushalts und des Aufbauinstruments für diesen Bereich aufgewendet werden.

    Welche Instrumente zur Förderung und Finanzierung gibt es unter EU4Health?

    Einrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Drittländern können EU-Mittel direkt von der Europäischen Kommission bzw. ihrer Exekutivagentur HaDEA in folgenden Formen erhalten:

    Zudem ist eine indirekte Mittelverwaltung durch andere EU-Agenturen, wie etwa die Europäische Arzneimittel-Agentur (European Medicines Agency, EMA) oder das Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (European Centre for Disease Prevention and Control, ECDC) möglich.

    Innerhalb der Kategorie der EU4Health Grants existieren folgende spezifische Grant-Formen: 

    1. Action Grants: Projektförderungen, die zumeist die Antragstellung eines internationalen Konsortiums mit zumindest drei Partnern aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Drittländern bedingen, in selteneren Fällen aber auch im Rahmen eines Mono-Beneficiary Grants an einzelne antragstellende Einrichtungen vergeben werden können. Die Vergabe erfolgt über offenen Wettbewerb.
    2. Operating Grants: Einjährige Förderungen der laufenden Betriebskosten von NGOs, deren Zielsetzungen mit den Zielen des EU4Health Programms in Einklang stehen und deren Tätigkeiten der Erreichung dieser Ziele dienlich sind. Die Vergabe erfolgt über offenen Wettbewerb.
    3. Joint Actions: Eine Form der Direct Grants to Member States' authorities, bei der die Bildung eines gemeinsamen Konsortiums durch Teilnehmende aus allen interessierten Mitgliedstaaten und assoziierten Drittländern angestrebt wird. Die Vergabe erfolgt über eine Einladung an die ständigen Vertretungen eines jeden Mitgliedstaates (sowie der dem Programm assoziierter Drittländer) direkt an die für das Gesundheitsressort zuständigen nationalen Ministerien. Die Ministerien nominieren in weiterer Folge eine sogenannte Competent Authoritiy als nationalen Beneficiary des Grants, sowie ggf. eine oder mehrere der Competent Authority nachgeordnete affiliierte fördernehmende Stellen (Affliliated Entities).
    4. Direct Grants to Member States‘ authorities other than Joint Actions: Eine Form der Direct Grants to Member States, die im Rahmen eines Mono-Beneficiary Grants an einzelne Mitgliedstaaten vergeben wird, oder auch die Bildung kleinerer Konsortien zwischen mehreren Mitgliedstaaten mit ähnlichen Vorhaben zulässt. Der Vergabe Prozess erfolgt ebenso wie für Joint Actions beschrieben.
    5. Direct Grants to bodies identified by the basic act in accordance with Article 195, first paragraph, point (d), of Regulation (EU, Euratom) 2018/1046Eine Form der Direct Grants, die an nicht-staatliche Einrichtungen und Strukturen wie beispielsweise die EU Reference Laboratories und koordinierende Zentren der European Reference Networks vergeben werden kann. Die Vergabe erfolgt direkt an den Kreis der jeweilig intendierten Fördernehmenden, und ist insofern für Österreich relevant, als sich entsprechende Einrichtungen in Österreich befinden.

    Bei erfolgreicher Fördernahme im Rahmen eines EU4Health Grants kommt ein Vertrag über die Förderung mit der Europäischen Kommission, das sogenannte Grant Agreement, zustande. Bei erfolgreicher Auftragnahme im Rahmen eines EU4Health Procurements kommt ein Vertrag mit der europäischen Kommission über die Erbringung der betreffenden Leistungen zustande (einmaliger service contract, oder längerfristiger Rahmenvertrag, framework contract, zur wiederholten Erbringung von Anboten und Leistungen).

    Wo finde ich Referenzdokumente zu EU4Health?

    Alle Referenzdokumente zu EU4Health Grants (so zum Beispiel Vorlagen zur Antragstellung und zum Reporting während eines Projektes, Modell-Verträge, rechtliche Grundlagen und Weiteres) finden Sie an diesem Link unter Auswahl des Filters EU4Health.

    Alle Referenzdokumente zu EU4Health Procurements werden auf dem TED eTendering Portal im Rahmen der jeweiligen Ausschreibungen (Calls for Tenders) veröffentlicht.

    Wo finde ich aktuelle Ausschreibungen unter EU4Health?

    Sind Sie sich nicht sicher, ob zurzeit eine auf Ihre Organisation und Ihren Arbeitsbereich passende Ausschreibung unter dem Programm existiert? Nutzen Sie zunächst unsere Seite Offene Ausschreibungen. Dort finden Sie aktuelle Ausschreibungen jeden Typs unter EU4Health, können nach Ausschreibungsart, Themen und Zielgruppen filtern, und gelangen bei Interesse in der Rubrik ‚Links‘ weiter zu den relevanten Seiten jeder Ausschreibung in den EU Portalen.

    Wer darf an den Ausschreibungen unter EU4Health teilnehmen?

    Einrichtungen aus den 27 EU-Mitgliedstaaten (inklusive der zughörigen Overseas Countries and Territories, OCTs) sowie aus Island, Norwegen, Moldau, Montenegro und der Ukraine dürfen an Ausschreibungen zu EU4Health Grants teilnehmen. Die Teilnahme an öffentlichen EU4Health Auftragsvergaben steht seit Juli 2022 zusätzlich Anbietern aus Georgien offen.

    Teilnehmende Einrichtungen müssen juristische Personen, also öffentliche oder private Rechtsträger sein.

    Vor der Einreichung einer Bewerbung müssen sich potentielle Förder- und Auftragnehmer:innen im Participant Register der Europäischen Kommission anmelden und einen Participant Identification Code (PIC) erlangen.

    Die genaue Zielgruppe unterscheidet sich von Ausschreibung zu Ausschreibung. Achten Sie auf den Abschnitt Specific eligibility conditions im jeweiligen Call Document, und konsultieren Sie unsere Seite Offene Ausschreibungen, um mehr zu einer bestimmten Ausschreibung zu erfahren.

    Wie erhält man einen Participant Identification Code (PIC)?

    Bevor Sie Ihre Organisation im Participant Register anmelden und einen Participant Identification Code (PIC) beantragen, überprüfen Sie bitte, ob Ihre Organisation bereits über einen PIC verfügt. Es ist wichtig, dass jede Organisation nur einen PIC zugewiesen bekommt - über die PIC-Suche können Sie nachsehen, ob für Ihre Organisation bereits eine Zuordnung besteht. Bitte achten Sie dabei auf mögliche Variationen in der Schreibweise des Namens ihrer Organisation.

    Verfügt  Ihre Organisation über keinen PIC, muss dieser über das Fundings & Tenders Portal erstellt werden. Dafür benötigen Sie zuvor einen persönlichen EU-Login, mit dem Sie dann die Registrierung Ihrer Organisation beginnen können. Im Zuge der Registrierung für einen PIC erstellen Sie ein Organisationsprofil, mit dem Sie einen vorläufigen ("declared", "not validated") PIC erhalten. Mit dem vorläufigen PIC können Sie bereits and EU4Health Ausschreibungen teilnehmen. Im Falle einer erfolgreichen Teilnahme überprüft die Europäische Kommission die von Ihnen bei der Registrierung gemachten Angaben, um vor Vertragsabschluss die Validierung ihres Organisationsprofils vorzunehmen.

    Für die Validierung des PIC sind seitens Ihrer Organisation verschiedene Unterlagen zur Überprüfung an die Europäische Kommission (Central Validation Service) zu übermitteln. Bei erfolgreicher Validierung erhält Ihre Organisation den Status "validated" und kann nun Vertragspartner der EU werden. Parallel zur Validierung muss seitens Ihrer Organisation ein übergeordneten Zeichnungsberechtigter, der sogenannte LEAR (Legal Entity Appointed Representative) ernannt werden. Dieser übernimmt die Verantwortung für Angaben und rechtlichen Handlungen Ihrer Organisation innerhalb des Funding & Tenders Portals. Der LEAR ist langfristig für die Aktualisierung der Daten Ihrer Organisation im Portal verantwortlich und hat die Berechtigung, diese zu ändern.

    Der LEAR hat ebenfalls das Recht, weitere Zeichnungsberechtigte innerhalb ihrer Organisation zu designieren (Legal Signatories, Financial Signatories), die dadurch nach einer erfolgreichen Projekteinreichung wiederum als Zeichnungsberechtige auf der Projekteben eingestuft werden können.

    Hier gelangen Sie zu einer detaillierten Anleitung zur Registrierung und Validierung Ihrer Organisation im Fundings & Tenders Portal.
    Hier erhalten Sie weitere Informationen zu der Ernennung des LEARs.

    Ich plane eine Projekteinreichung gemeinsam mit Partnern aus einem Drittland - sind Einrichtungen aus Drittländern unter EU4Health förderberechtigt?

    Nein, es sei denn es existiert ein Assoziationsabkommen mit dem Programm. Dies ist zurzeit nur für Island, Norwegen, Moldau, Montenegro und die Ukraine der Fall. 

    Einrichtungen aus Drittländern können jedoch in anderer Form an Projekten mitwirken, die im Rahmen von EU4Health Ausschreibungen zur Einreichung kommen:

    • Assoziierte Partner: Partner, die bestimmte und in der Einreichung definierte Aufgaben innerhalb des Projektes umsetzen müssen, jedoch ihre eigenen Kosten hierfür tragen und keine Finanzmittel von der EU erhalten können.
    • Dritte Parteien, die Sachleistungen beitragen: Partner, die keine bestimmten Aufgaben innerhalb des Projektes umsetzen müssen und ebenfalls keine Finanzmittel von der EU erhalten können, aber in der Einreichung definierte Sachleistungen zum Projekt beitragen.
    • Untervertragsnehmer: Auftragnehmer, die bestimmte Aufgaben umsetzen, die von den Fördernehmer:innen des Projektes nicht selbst erfüllt werden können. Ihre voraussichtlichen Rechnungskosten müssen in der Budget-Aufstellung der Projekteinreichung bedacht werden, und sind bei erfolgreicher Einreichung förderfähig.

    Wie kann ich mich in die Gestaltung der jährlichen EU4Health Arbeitsprogramme einbringen, und die Prioritätensetzung als Stakeholder beeinflussen?

    Im Rahmen der Vorbereitung der jährlichen Arbeitsprogramme findet jedes Jahr eine öffentliche Stakeholder Konsultation durch die Europäische Kommission über einen digitalen Fragebogen statt, bei der Sie Meinungen und Interessenslagen zur zukünftigen Ausrichtung der EU4Health Arbeitsprogramme deponieren können.

    Es handelt sich um eine persönliche Umfrage, die viele Einträge pro Einrichtung, Land und Stakeholdergruppe zulässt. Eine Abstimmung mit nationalen und internationalen Kolleginnen und Kollegen, die an denselben Themen arbeiten und an denselben Prioritäten interessiert sind, bietet sich an: so kann die Aufmerksamkeit für einzelne Themen durch eine Vielzahl ähnlicher Beiträge in der Konsultation gesteigert werden.

    Über Fristigkeiten der jährlichen Konsultationen informieren wir Sie gerne regelmäßig im Rahmen unseres Newsletters.