EU4Health Assoziationsabkommen mit der Ukraine

Mit 15. Juli 2022 gab die Europäische Kommission das Inkrafttreten des Abkommens über die Assoziierung der Ukraine mit dem Programm EU4Health bekannt.

Im Rahmen dieses Assoziationsabkommens ist es dem gesamten ukrainischen Gesundheitssektor möglich, von den Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten des Gesundheitsprogramms EU4Health zu profitieren. Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie für EU Mitgliedstaaten und die anderen Drittländer mit Assoziationsabkommen, Island und Norwegen. Das Assoziationsabkommen mit der Ukraine tritt rückwirkend mit 1. Januar 2022 in Kraft, sodass bereits Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten aus dem EU4Health Arbeitsprogramm 2022 wahrgenommen werden können. Demnach ist es für Antragstellerinnen und Antragsteller aus Österreich möglich Projekte mit Partnereinrichtungen aus der Ukraine unter EU4Health einzureichen. Für weitere Informationen zu der Teilnahme an EU4Health sowie der Partnersuche besuchen Sie unsere FAQs Seite.

Die Förderungen über EU4Health sollen zur Beseitigung von Schäden beitragen, die durch Kriegshandlungen entstanden sind. Darüber hinaus sollen sowohl öffentliche als auch private Projekte für einen Wiederaufbau im Gesundheitsbereich in der Ukraine nach dem Krieg finanziert werden. Vertreterinnen und Vertreter der Ukraine werden zukünftig in politische Debatten auf EU-Ebene mit einbezogen, was die Zusammenarbeit stärken und die Durchführung der Maßnahmen erleichtern soll.

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