EU4Health Assoziationsabkommen mit Montenegro

Am 19. Januar 2024 unterschrieben die Europäische Kommission und die Republik Montenegro ein Abkommen über die Assoziierung Montenegros zum EU4Health Programm.

Mit Inkrafttreten des Abkommens können montenegrinischen Gesundheitsbehörden sowie alle anderen relevanten Akteure aus dem öffentlichen und privaten Gesundheitsbereich in vollem Umfang von den EU-Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Programms profitieren, gleichberechtigt mit den EU-Mitgliedstaaten und anderen Drittländern mit einem Assoziationsabkommen Norwegen, Island, Moldau und der Ukraine. Die Assoziierung soll es dem Gesundheitssystem des Landes ermöglichen wird, besser auf unmittelbare Bedürfnisse zu reagieren und auch zur langfristigen Erholung beitragen. Derzeit laufen auch Gespräche mit mehreren anderen Ländern zu einer möglichen Assoziierung.

Das Assoziationsabkommen mit tritt rückwirkend mit 1. Januar 2024 in Kraft, sodass bereits Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten aus dem EU4Health Arbeitsprogramm 2024 wahrgenommen werden können. Demnach ist es für Antragstellerinnen und Antragsteller aus Österreich möglich Projekte mit Partnereinrichtungen aus Montenegro unter EU4Health einzureichen. Für weitere Informationen zu der Teilnahme an EU4Health sowie der Partnersuche besuchen Sie unsere FAQs Seite.

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