Call for porposals for a Framework Partnership Agreement for operating grants (2025-2026) to non-governmental organisations

Referenz

EU4H-2024-OG-FPA (DP-g-24-33.2)

Fristen

Beginnt am: 14.03.2024, 00:00 Uhr

Einreichungsfrist: 13.06.2024, 17:00 Uhr

Fristenmodell: einstufig

Besondere Vorraussetzungen

Potentielle begünstigte NGOs sollten für den kollektiven, öffentlichen und sozialen Nutzen organisiert und betrieben werden und unabhängig von Industrie, Handel und Gewerbe sein. Des Weiteren sollten sie im Public Health Bereich tätig sein und mindestens eines der spezifischen Ziele der Regulation (EU) 2021/522 verfolgen, sodass eine finanzielle Unterstützung durch den Operating Grant diesen Zielen zugute kommt. Begünstigte NGOs sollten auf Unionsebene tätig und wirksam sein, und in ihren Aktivitäten bzw. denen ihrer Mitgliedsorganisationen mindestens die Hälfte aller EU-Mitgliedstaaten abdecken.

Potentielle Begünstigte müssen sich zuvor im Teilnahmeregister anmelden  und dort validiert werden. Für die Validierung werden Sie zum Hochladen von Dokumenten aufgefordert, die den aktuellen rechtlichen Status Ihrer Organisation belegen.

Beschreibung

Nichtregierungsorganisationen (NGOs) spielen eine wichtige gesellschaftliche Rolle unter anderem bei der Bereitstellung akuter Hilfen auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene. Im Bereich der Gesundheit, insbesondere der öffentlichen Gesundheit, erbringen sie direkte Dienstleistungen für Patientinnen und Patienten und sind in einigen Fällen die erste Anlaufstelle. NGOs spielen eine wichtige Rolle bei der Überbrückung der Kluft zwischen Institutionen und Menschen, sowie bei der Erleichterung der Kommunikation auf nationaler und EU-Ebene. Diese Organisationen sind nicht gewinnorientiert und daher zwangsläufig auf Finanzmittel aus verschiedenen Quellen angewiesen, z. B. private Spenden sowie nationale oder internationale Beiträge.

Die Europäische Kommission hält es für wichtig, dass die Arbeit von NGOs im Gesundheitsbereich bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen, einschließlich der Folgen der COVID-19-Pandemie, kontinuierlich fortgesetzt wird. Daher beabsichtigt die Kommission, im Rahmen des EU4Health-Arbeitsprogramms 2024 Betriebskostenzuschüsse an geeignete NGOs zu vergeben und einen Partnerschaftsrahmenvertrag (FPA) mit einer Laufzeit von zwei Jahren (2025-2026) für diese Förderungen abzuschließen.

Im Rahmen ihrer operativen Kerntätigkeiten sollten die geförderten NGOs zum Beispiel Ergebnisse in Bezug auf Gesundheitsförderung, Verbesserung von GesundheitskompetenzKapazitätssteigerung und Netzwerkaufbau im Gesundheitswesen, und Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung durch Feedback von und Kommunikation mit Patientinnen und Patienten erzielen.

Weitere Details zu den Bedingungen und Zielen der Ausschreibung finden sich im Call Document (siehe Links).