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Tenders and Procurement

Bei sogenannten Tenders and Procurements (Auftragsvergaben) durch die Europäische Kommission handelt es sich um Wettbewerbe zur Auswahl geeigneter Auftragnehmer zur Erbringung von Leistungen mit europäischem Mehrwert. Die Auftragsvergaben sind öffentliche Beschaffungsverfahren für (Dienst-)Leistungen und Güter.

Im Gegensatz zu Förderungen im Rahmen von Grants, wo die Ergebnisse der Aktivitäten das Eigentum der Fördernehmer bleiben, sind die Ergebnisse der Aktivitäten eines Procurements das Eigentum der Europäischen Kommission.

Bei erfolgreicher Antragstellung im Rahmen eines Tenders kommt ein Service Contract (einmalige Erbringung der Leistungen) oder ein Framework Contract (Abschluss eines Rahmenvertrags für die potentielle Erbringung der Leistungen) zustande. Die Vergütung erbrachter Leistungen erfolgt gemäß des von beiden Parteien unterzeichneten Vertrages. Hierbei werden die im Vertrag festgehaltenen Leistungen bei erfolgreicher Erbringung durch die Auftragnehmer zu 100% von der Europäischen Kommission vergütet.

Auftragsvergaben im Rahmen von EU4Health fallen thematisch unter die allgemeinen und spezifischen Ziele und Aktionsstränge des Programms, und widmen sich so unter anderem Leistungen in den Bereichen:

  • Krisenvorsorge
  • digitale Transformation
  • Verbesserungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • Unterstützung der Weiterbildung, Kapazitätssteigerung und Vernetzung von gesundheitsrelevantem Personal, Organisationen und Behörden

Auftragsvergaben finden bedarfsgerecht verteilt über die gesamte Laufzeit des Programmes von 2021 – 2027 statt, und machen zumeist einen signifikanten Teil des Budgets der EU4Health Arbeitsprogramme aus: im Jahr 2021 machten Auftragsvergaben beispielsweise 47% aller Aufwendungen unter dem Arbeitsprogramm aus, und im Jahr 2022 beläuft sich ihr Anteil auf 36%. Der Gesamtumfang einer einzelnen Auftragsvergabe ist jeweils den Unterlagen der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.

Frequently Asked Questions

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Auftragsvergaben werden im TED eTendering Portal der EU im Rahmen von Calls for Tenders veröffentlicht. Auftragsvergaben unter Federführung der Exekutivagentur HaDEA, die unter anderem das EU4Health Programm umsetzt, finden sich im Portal jeweils unter diesem Link.

Konsultieren Sie für einen Überblick relevanter EU4Health Auftragsvergaben zunächst unsere Seite Offene Ausschreibungen – hier finden Sie stets die unter dem Programm aktuell laufenden Auftragsvergaben mit weiterführenden Informationen.

Die Angebotslegung erfolgt direkt über das TED eTendering Portal. Potentielle Auftragnehmer:innen müssen sich zunächst im EU Participant Register anmelden und verifizieren lassen, um anschließend ihr Angebot direkt im eTendering Portal über die Schaltfläche ‚Submit a tender‘ zur jeweiligen Auftragsvergabe einreichen zu können.

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Die Teilnahme an Auftragsvergaben steht allen natürlichen und juristischen Personen aus den EU-Mitgliedsstaaten (inklusive zugehörige Overseas Countries and Territories, OCTs) zu gleichen Bedingungen offen, sowie auch internationalen Organisationen, und allen natürlichen und juristischen Personen, die in einem Drittstaat niedergelassen sind, und über eine Sondervereinbarung mit der Europäischen Union im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens verfügen.

Außerdem muss den spezifischen Anforderungen der individuellen Auftragsvergaben genügt werden. Diese finden sich im Dokument zu den Tender Specifications, das für jede Ausschreibung im eTendering Portal der EU veröffentlicht wird, und beinhalten alle weiteren Anforderungen (z.B. finanzielle und personelle Kapazitäten), die potentielle Auftragnehmer:innen/Bieter entsprechen müssen um für eine Auftragsvergabe in Betracht gezogen zu werden.

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Es gibt keine Formatvorlage für die Angebotslegung zu Auftragsvergaben unter dem EU4Health Programm. Demnach kann das Angebot frei gestaltet werden.

Es sollte allerdings folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Die im Rahmen der Tender Specifications genannten Voraussetzungen werden reflektiert, u.a. in Hinblick auf Eigenschaften der Bieter:innen und des Angebotes selbst.
  • Das Angebot umfasst sowohl ein inhaltliches Angebot zum Auftrag (technical offer), als auch einer Budgetaufstellung für die Erfüllung des Auftrages (financial offer).
  • Alle zusätzlichen Dokumente oder Annexe, die in den Tender Specifications gefordert werden, sind dem Angebot beigefügt.

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Die Beurteilung der Angebote besteht aus mehreren Schritten, wobei in jedem Schritt Angebote aussortiert werden können, bis zuletzt ein Zuschlag erteilt wird:

  • Prüfung, ob der Bieter gemäß seiner Grundvoraussetzungen Zugang zur Auftragsvergabe hat
  • Prüfung der administrativen Konformität des Angebots (z.B. ob die Unterzeichnung des Angebots und relevanter supplementärer Dokumente durch eine:n ordnungsgemäß bevollmächtigte:n Vertreter:in des Bieters erfolgt ist)
  • Überprüfung dessen, dass keine Ausschlusskriterien (exclusion criteria) auf den Bieter zutreffen
  • Engere Auswahl von Angeboten anhand der Auswahlkriterien (selection criteria) der Ausschreibung
  • Überprüfung dessen, dass die ausgewählten Angebote alle Minimalanforderungen aus den jeweiligen Tender Specifications erfüllen
  • Bewertung der übrig gebliebenen Angebote nach den Zuschlagskriterien (award criteria) der Ausschreibung

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Auswahl- und Zuschlagskriterien der Auftragsvergaben werden für jede Ausschreibung individuell im Tender Specifications Dokument festgehalten.

Ausschlusskriterien sind dargestellt im Artikel 136 der EU-Verordnung 2018/1046, und im Folgenden zusammengefasst. Bieter:innen können ausgeschlossen werden, wenn:

  • die Person oder Stelle zahlungsunfähig ist oder sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet,
  • die Person oder Stelle ihren Verpflichtungen zur Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen gemäß anwendbarem Recht nicht nachgekommen ist,
  • die Person oder Stelle im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, im Sinne eines Verstoßes gegen geltende Gesetze, Bestimmungen oder ethische Standards ihres Berufsstandes, begangen hat,
  • Verbindungen der Person oder Stelle zu einer kriminellen Vereinigung oder zu Handlungen im Sinne des Tatbestandes der Korruption bestehen.

Die Erstprüfung des Nichtausschlusses von Bieter:innen erfolgt auf Grundlage der im Rahmen des Angebotes eingereichten Erklärungen, sowie der Konsultation des Europäischen Früherkennungs- und Ausschlusssystems (EDES). Bieter:innen können im Zuge eines Vergabeverfahrens ebenfalls aufgefordert werden, weitere Belege und Dokumente einzureichen, die im Rahmen der Überprüfung des Nichtausschlusses benötigt werden.

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Zwischen Veröffentlichung der Ausschreibung und Unterzeichnung eines Vertrages liegen zumeist 6-9 Monate.

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Eine Präsentation zu praktischen Erfahrungswerten erfolgreicher Auftragnehmer:innen unter den vorangegangenen europäischen Gesundheitsprogrammen finden Sie an diesem Link.