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Projektablauf

Die Umsetzung eines EU4Health-Projekts fängt bei der Antragstellung an und durchläuft unterschiedliche Schritte bis hin zum Projektabschluss:

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Call for Proposals -> Proposal Submission -> Evaluation and Selection -> Signature of Grant Agreement -> Project Monitoring -> Dissemination of Results

Registrierung (Participant Identification Code - PIC)

Haben Sie eine interessante Ausschreibung gefunden und möchten sich dafür bewerben, dann muss zuerst geprüft werden, ob Sie die Teilnahmevoraussetzungen für den jeweiligen Call erfüllen. Im nächsten Schritt ist zu überprüfen, ob die eigene Organisation bereits im Participant Register der Europäischen Kommission registriert ist und über einen Participant Identification Code (PIC) verfügt. Wenn kein PIC vorhanden ist, ist dieser über das Fundings & Tenders Portal zu erstellen.

Hier gelangen Sie zu einer detaillierten Anleitung zur Registrierung und Validierung Ihrer Organisation im Funding & Tenders Portal.

Partnersuche

Je nach Ausschreibung können weitere Partner für die Bildung eines Konsortiums benötigt werden. Überprüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen in der Rubrik Specific eligibility conditions im jeweiligen Call Document, bevor Sie ein Proposal einreichen, und konsultieren Sie unsere Seite Offene Ausschreibungen.

Um richtige Partner für das Konsortium ausfindig zu machen, gibt es mehrere Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Partnersuche auf dem Funding & Tenders Portal der EU bietet die Möglichkeit, europaweit nach Einrichtungen mit Interesse an einer spezifischen Ausschreibung zu suchen
  • Nutzung eigener bestehender Netzwerke, um die Möglichkeit einer gemeinsamen Bewerbung mit bereits vertrauten und zum eigenen Aktivitäts- und Interessenprofil passenden Partnern aus anderen europäischen Ländern auszuloten
  • Partnersuche via dem Netzwerk an nationalen Kontaktstellen, mithilfe dessen sowohl nationale als auch internationale Partner gesucht werden können. Kontaktieren Sie uns dafür per E-Mail an NFP.EU4Health@goeg.at.

Frequently Asked Questions

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Nein, es sei denn es existiert ein Assoziationsabkommen mit dem Programm. Dies ist zurzeit nur für Norwegen, Island, Ukraine, Moldau, Montenegro, Serbien und Bosnien und Herzegowina der Fall.

Einrichtungen aus Drittländern können jedoch in anderer Form an Projekten mitwirken, die im Rahmen von EU4Health Ausschreibungen zur Einreichung kommen:

  • Assoziierte Partner: Partner, die bestimmte und in der Einreichung definierte Aufgaben innerhalb des Projektes umsetzen müssen, jedoch ihre eigenen Kosten hierfür tragen und keine Finanzmittel von der EU erhalten können.
  • Dritte Parteien, die Sachleistungen beitragen: Partner, die keine bestimmten Aufgaben innerhalb des Projektes umsetzen müssen und ebenfalls keine Finanzmittel von der EU erhalten können, aber in der Einreichung definierte Sachleistungen zum Projekt beitragen.
  • Untervertragsnehmer: Auftragnehmer, die bestimmte Aufgaben umsetzen, die von den Fördernehmer:innen des Projektes nicht selbst erfüllt werden können. Ihre voraussichtlichen Rechnungskosten müssen in der Budget-Aufstellung der Projekteinreichung bedacht werden, und sind bei erfolgreicher Einreichung förderfähig.