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Action Grants

Über sogenannte Action Grants werden im Rahmen von EU4Health gesundheitsrelevante Projekte mit europäischem Mehrwert bis zu 60 % oder 80 % der Projektkosten gefördert, die zur Verwirklichung der Ziele des Programms beitragen. Weitere Informationen zu den finanziellen Aspekten einer Förderung unter EU4Health finden Sie unter Finanzielle Aspekte.

Action Grants werden über offene Ausschreibungen mit freiem Wettbewerb (Calls for Proposals) vergeben. Die Rechte an Ergebnissen von Aktivitäten unter einem Action Grant verbleiben bei den jeweilig begünstigten Fördernehmer:innen des Grants.

Ausschreibungen für Action Grants richten sich meist nicht an einzelne Antragsteller:innen, sondern an ein Konsortium mit Partnern aus mehreren europäischen Ländern. So müssen sich in der Regel mindestens drei voneinander unabhängige Organisationen aus mindestens drei verschiedenen Ländern, die zur Teilnahme an EU4Health berechtigt sind, gemeinsam bewerben.

ABER: Jede Ausschreibung verfügt über eigene Kriterien, die von dieser Regel abweichen können, und vereinzelt sind auch individuelle Bewerbungen möglich. Überprüfen Sie deshalb immer die Zulassungsvoraussetzungen in der Rubrik Specific eligibility conditions im jeweiligen Call Document, bevor Sie einen Antrag für eine maßnahmenbezogene Finanzhilfe stellen, und konsultieren Sie unsere Seite Offene Ausschreibungen.

Antragsteller:innen müssen folgende grundlegende Eigenschaften besitzen:

  • Juristische Person nach geltendem nationalem Recht (privat oder öffentlich). Natürliche Personen können im Rahmen eines EU4Health Grants NICHT gefördert werden.
  • Hauptsitz in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten (inklusive der zughörigen Overseas Countries and Territories, OCTs) oder Norwegen, Island, Ukraine, Moldau, Montenegro, Serbien und Bosnien und Herzegowina.
  • Nachweis finanzieller Kapazität: Stabile Finanzierungsquellen, die eine Teilnahme während der gesamten Projektlaufzeit und eine verlässliche Umsetzung der geplanten Aktivitäten im Hinblick auf den Ko-Finanzierungsbedarf garantieren, müssen nachweisbar sein.
  • Nachweis operativer Leistungsfähigkeit: Insbesondere personelle Ressourcen, Kompetenzen und Qualifikationen, die zur Durchführung der vorgeschlagenen Aktivitäten ausreichend sind, müssen nachweisbar sein.

Neben der Erfüllung der Grundvoraussetzungen ist jeweils auf die Erfüllung der spezifischen im Call Document genannten Bedingungen zu achten. Individuelle Calls können sich beispielsweise an bestimmte Zielgruppen richten oder vorschreiben, dass ein bewerbendes Konsortium mindestens einen Partner inkludieren muss, der spezifische zum Call-Thema passende Eigenschaften oder Vorerfahrungen mitbringt.

Frequently Asked Questions

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Konsultieren Sie zunächst unsere Seite Offene Ausschreibungen. Hier werden alle aktuell offenen Ausschreibungen für Action Grants abgebildet sowie Links zu relevanten Informationen, wie dem Call Document und den Zugang zur Bewerbung über das EU-Funding & Tenders Portal,  zur Verfügung gestellt.

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Für eine Übersetzung des Call Documents muss innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Ausschreibung ein Antrag gestellt werden. Prinzipiell ist EU4Health kein multilinguales Programm, weshalb die Antragstellung in der Sprache des Calls erfolgen muss.

Haben Sie Fragen oder Schwierigkeiten mit der Interpretation eines bestimmten Call Documents? Wenden Sie sich sehr gerne an uns als Nationale Kontaktstelle unter NFP.EU4Health@goeg.at. Wir helfen Ihnen bei ihrem Anliegen weiter, oder vermitteln Ihre Frage an die europäische Exekutivagentur des Programmes (HaDEA).

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Die Funktion der Partnersuche auf dem Funding & Tenders Portal der EU bietet die Möglichkeit, europaweit nach Einrichtungen mit Interesse an einer spezifischen Ausschreibung zu suchen.

Es empfiehlt sich in jedem Fall auch, eigene bestehende Netzwerke zu nutzen, um die Möglichkeit einer gemeinsamen Bewerbung mit bereits vertrauten und zum eigenen Aktivitäts- und Interessenprofil passenden Partnern aus anderen europäischen Ländern auszuloten.

Darüber hinaus können wir Sie als Nationale Kontaktstelle unterstützen – schreiben Sie uns gerne mit Ihrem spezifischen Anliegen im Bereich der Partnersuche via NFP.EU4Health@goeg.at.

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Die vollständigen Bewerbungsdokumente (Proposal) müssen über das EU-Funding & Tenders Portal eingereicht werden. Für die Bewerbung müssen sich alle beteiligten Organisationen im Participant Registeranmelden und über einen Participant Identification Code (PIC) verfügen. Verfügt Ihre Organisation noch über keinen PIC, ist dieser zu beantragen.

Die Bewerbung besteht aus mehreren Teilen:

  • Im ersten Schritt muss ein administratives Formular (Teil A) direkt online ausgefüllt werden (kein Download; inkludiert Projekt-Titel, Zeitplan, Zusammenfassung, Kontaktdaten der Partner und Gesamtbudget). Achten Sie unbedingt darauf, Ihr fertig ausgefülltes Formular zu speichern!
  • Im zweiten Schritt muss die ausführliche technische Beschreibung des Projektes(Teil B) hochgeladen werden (inkludiert Problemanalyse, Zielgruppen, Arbeitspakte, detailliertes Budget und mehr). Hierzu können Sie eine Vorlage aus dem Portal herunterladen, und die fertig befüllte Vorlage dann wiederum in das Portal hochladen.
  • Sobald Sie alle relevanten Informationen befüllt, hochgeladen und auf ihre Richtigkeit überprüft haben, können Sie die Bewerbung mit Klick auf den ‚Submit‘ Button absenden.

Eine detaillierte Anleitung zum EU-Funding & Tenders Portal finden Sie hier.

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Bei technischen Schwierigkeiten mit dem EU-Funding & Tenders Portal ist derIT Helpdesk der Europäischen Kommission zu kontaktieren.

Es empfiehlt sich, eine Einreichung niemals knapp vor der relevanten Deadline vorzunehmen – planen Sie Ihre Einreichung mit ausreichender Vorlaufzeit, möglichst einige Tage vor der relevanten Deadline, sodass im Falle eines technischen Problems genügend Zeit verbleibt, in welcher der IT Helpdesk auf Ihre Anfrage reagieren kann.

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Einreichungen im Rahmen eines Action Grants werden nach bestimmten Kriterien mittels eines Punktesystems bewertet. Um für eine Förderung unter EU4Health in Frage zu kommen, müssen mindestens 70 von maximal 100 Punkten erreicht werden. Die Kriterien des Bewertungsschemas sind:

  1. Relevanz und europäischer Mehrwert (max. 30 Punkte):
    • Klarheit und Konsistenz zwischen Projektzielen und Planung
    • Entspricht das Projekt den Themen, Prioritäten und Zielen aus dem Call?
    • Beitrag zum strategischen und gesetzlichen EU-Kontext
    • Europäische und transnationale Dimension
    • Bedeutung für und Wirkung auf mehrere Länder (EU oder förderfähige nicht-EU Staaten)
    • Möglichkeit, die Ergebnisse in anderen Ländern zu nutzen
    • Entwicklung gegenseitigen Vertrauens und Kooperation
  2. Qualität
    • Projektdesign und Durchführung (max. 30 Punkte)
      • Logische Verknüpfung der ermittelten Probleme und vorgeschlagenen Lösungen; Qualität von Methodik, Zeitplan, Risikomanagement, Evaluierung; Kosteneffizienz (Preis-Leistungs-Verhältnis in Hinblick auf das vorgeschlagene Budget)
    • Projektteam und Kooperationsvereinbarungen (max. 30 Punkte)
      • Qualität des Konsortiums und des Projektteams, Problemlösungsmechanismen und Verfahren für die Zusammenarbeit innerhalb des Konsortiums
  3. Wirkung (max. 10 Punkte)
    • Langfristige Wirkung und Wirkung der Ergebnisse auf die Zielgruppe/allgemeine Öffentlichkeit
    • Strategie zur Verbreitung der Ergebnisse
    • Nachhaltigkeit der Ergebnisse nach Auslaufen der EU-Förderung

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Ab einer Summe von ≥ 750.000 EUR angefragter EU-Fördergelder pro begünstigter Organisation, muss bereits bei der Antragstellung eine externe Rechnungsprüfung (Audit) der rezenten Jahresabschlüsse vorgelegt werden.

Liegt zum Zeitpunkt der Einreichung kein solcher Prüfbericht vor, da keine regelmäßige gesetzliche Rechnungsprüfung der Organisation erfolgt, so ist jedenfalls eine „Declaration on the validity of the accounts“ zu übermitteln.

Der Grenzbetrag für die Notwendigkeit der Einreichung einer projektspezifischen externen Rechnungsprüfung zum Zeitpunkt des interimistischen oder abschließenden Reportingsin Rahmen eines geförderten Projektes liegt bei ≥ EUR 325.000 EUR empfangener EU-Fördergelder pro begünstigter Organisation.

Die projektspezifische Rechnungsprüfung hat den Vorgaben des Templates der Europäischen Kommission für das Erlangen eines Certificates on the Financial Statements (CFS) zu folgen. Kosten für die Beauftragung einer externen Rechnungsprüfung in diesem Zusammenhang können im Rahmen der Antragstellung als förderfähige Kosten der Kostenkategorie C.3 eingereicht und dementsprechend anteilig von der EU rückvergütet werden.

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Im EU4Health Model Grant Agreement lassen sich Struktur und allgemeine Klauseln eines Vertrages mit der Europäischen Kommission zu Finanzhilfen unter dem EU4Health Programm nachvollziehen, wobei das individuelle Grant Agreement zu jedem Projekt wiederum Gegenstand von Rücksprachen und Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern nach erfolgreicher Einreichung ist.

Im Annotated Grant Agreement für den aktuellen Finanzrahmen der Europäischen Kommission finden sich viele praktische Hinweise und Erläuterungen zur Bedeutung und Anwendung der allgemeinen Vertrags-Klauseln, sowohl für EU4Health als auch andere EU-Programme. Hierbei ist jeweils gekennzeichnet, auf welche Programme bestimmte Abschnitte und Regeln anwendbar sind.

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Beispiele erfolgreicher Fördernehmer:innen von EU4Health Action Grants aus Österreich und ihre Erfahrungen wurden im Rahmen der EU4Health InfoDays der nationalen Kontaktstelle vorgestellt:

Weitere, unter EU4Health geförderte Projekte, können Sie mit Hilfe der Filterfunktionen in der Projektdatenbank auf dem EU-Funding & Tenders Portal aufrufen.